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GesRZ 3, Juni 2009, Seite 124

EU: Mitteilung der Kommission über Anlageprodukte für Kleinanleger

In der Mitteilung vom veröffentlichte die Europäische Kommission ihr Vorhaben, zu Verbraucheranlageprodukten ein Regelwerk zu entwickeln, welches ein einheitliches Maß an zwingenden Veröffentlichungspflichten und Vertriebsregeln vorsieht. Maßgebliches Ziel ist es, Konsistenz in den Ansätzen für alle verschiedenen Anlageprodukte für Kleinanleger herzustellen und so einen Beitrag zu leisten, dass sichergestellt wird, dass Anleger immer die richtige Information erhalten und die richtige Behandlung erfahren. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Finanzkrise soll damit den Bedürfnissen der Investoren nach gut strukturierten und sicheren Anlageprodukten, deren Information öffentlich zugänglich ist, Rechnung getragen werden. Die Vorgabe von produktübergreifenden, leicht verständlichen Informationsblättern sowie einheitlichen Vertriebsregeln ist das Ziel der Neuregelung. Dabei sollen für Investmentfonds, Zertifikate, fondsgebundene Versicherungen und andere Verbraucheranlageprodukte vergleichbare Standards für Offenlegungspflichten gelten, um die Kosten, Gewinnchancen und Risiken für den Investor leicht erkennbar und vergleichbar zu machen.

Erste Umsetzungsvorschläge erfolgen Ende...

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