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Änderung des IPRG
Die Rom-II-Verordnung ist am in Kraft getreten und ersetzt einige Bestimmungen des IPRG. Die Rom-I-Verordnung wird mit in Kraft treten und das Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (EVÜ) sowie das Gesetz über das internationale Versicherungsvertragsrecht ersetzen. Um Missverständnisse zu vermeiden, werden die obsolet gewordenen Bestimmungen aufgehoben und die Verweise auf das EVÜ durch Verweise auf die Rom-I-Verordnung ersetzt.
S. 124Der Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IPR-Gesetz geändert und das Bundesgesetz über internationales Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum aufgehoben wird ist online abrufbar unter:
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00031/imfname_150613.pdf