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GesRZ 1, Februar 2009, Seite 54

OhneTitel

GmbH: Ein Bescheid, mit dem (nach Eröffnung des Konkurses über die GmbH) die Haftung des Geschäftsführers in Anspruch genommen wird, über dessen Privatvermögen ebenfalls Konkurs (bzw ein Schuldenregulierungsverfahren mit Entzug der Eigenverwaltung und Bestellung eines Masseverwalters) eröffnet wurde, ist an den Masseverwalter im Konkurs des Geschäftsführers zu richten.

§§ 9, 80 und 273 Abs 1 lit a BAO

§ 1 Abs 1, § 2 Abs 1, §§ 181 und 186 KO

Erkenntnis: Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde.

Der Mitbeteiligte war Geschäftsführer einer W. GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des HG Wien vom der Konkurs eröffnet worden war.

Mit am selben Tag bekannt gemachtem Beschluss des BG K. vom wurde über das Vermögen des Mitbeteiligten das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und ihm die Eigenverwaltung entzogen. Zum Masseverwalter wurde Dr. S. bestellt. Der Geschäftskreis des Masseverwalters wurde nicht beschränkt.

Mit an den Mitbeteiligten gerichtetem Bescheid vom zog das Finanzamt den Mitbeteiligten zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der W. GmbH heran.

Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:

Durc...

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