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Kapitalgesellschaft: Mantelkauf; die wirtschaftliche Identität der Körperschaft geht verloren, wenn wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen und organisatorischen Struktur mit wesentlichen Änderungen der Gesellschafterstruktur einhergehen; maßgeblich sind stets die Verhältnisse des Einzelfalles.
Erkenntnis: Abweisung der Beschwerde als unbegründet.
Die beschwerdeführende GmbH war bis Ende des Jahres 1996 im Malerei- und Anstreichergewerbe tätig. Im Lagebericht zum Jahresabschluss 1996 findet sich die Erwähnung, dass die GmbH ihre unternehmerische Tätigkeit mit eingestellt hat.
Mit Verträgen vom veräußerten die bisherigen Gesellschafter ihre Anteile an P. B. Gleichzeitig wurden zwischen P. B. und einem der früheren Gesellschafter A. B. einerseits sowie zwischen P. B. und dem Steuerberater der GmbH R. M. Treuhandverträge abgeschlossen, wonach P. B. für A. B. 30 % sowie für R. M. 45 % am Stammkapital treuhändig halte.
Mit Gesellschaftsvertrag vom wurde der Geschäftsgegenstand geändert auf:
„a.) die Durchführung von sämtlichen Tätigkeiten im Bereich der Personalverrechnung;
b.) die Durchführung von sämtlichen Tätigkeiten im Berei...