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GesRZ 1, Februar 2009, Seite 3

Österreichischer Corporate Governance Kodex

Für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, hat der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance eine neue Fassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex beschlossen. Die beschlossen Änderungen wurden ua durch das URÄG 2008 sowie die internationale Finanzkrise notwendig und sollen der Förderung des Vertrauens in den österreichischen Kapitalmarkt dienen. Die neue Fassung der Österreichischen Corporate Governance Kodex sieht ua Folgendes vor:

  • Die Annahme oder Ablehnung von Übernahmsangeboten ist die alleinige Entscheidung des einzelnen Aktionärs. Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind angehalten, die Chancen und Risiken der Angebote ausgewogen darzulegen.

  • Name, Geburtsjahr, Datum der Erstbestellung und Ende der laufenden Funktionsperiode der Vorstandsmitglieder sowie die Kompetenzverteilung sind im Corporate-Governance-Bericht zu veröffentlichen. Weiters sind Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen von Vorstandsmitgliedern in anderen in- und ausländischen Gesellschaften anzuführen (außer sie sind in den Konzernabschluss einbezogen).

  • Bei der Besetzung von Aufsichtsratsmitgliedern sind Aspekte der Diversität des Aufsichtsrats im Hinblick auf die Inte...

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