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GesRZ 6, Dezember 2008, Seite 395

Genossenschaft

Genossenschaft: Investmentfonds im Betriebsvermögen einer Genossenschaftsbank – ertragssteuerliche Behandlung; Teilwertabschreibung.

§ 1 Abs 1 InvFG 1993

§ 7 Abs 3 und § 10 Abs 1 KStG 1988

§§ 5 und 6 Z 2 lit a EStG 1988

Erkenntnis: Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes.

Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:

Gem § 1 Abs 1 InvFG 1993 stellt ein Kapitalanlagefonds (Investmentfonds) ein Sondervermögen dar, das in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt und im Miteigentum der Anteilinhaber steht.

Auf der Ebene des Investmentfonds werden die vorhandenen Wertpapiere laufend zu ihrem Kurswert be wertet und die Differenz zum Anschaffungswert als un realisiertes Substanzergebnis dargestellt. Neben der Bewertung der im Fonds befindlichen Wertpapiere werden Zinsabgrenzungen aus Rentenpapieren vorgenommen und bereits vereinnahmte Zinsen und Dividenden sowie sonstige Erträge abzüglich der Aufwendungen erfasst (vgl Schima/Gruber, Steuerliche Erfassung von thesaurierenden Investmentfonds im Betriebsvermögen, ÖStZ 2007, 59 [61]).

Der Investmentfonds als im Miteigentum der Anteilsinhaber stehendes Sondervermögen ist kein Steuersubjekt. Die Besteuerung der Erträge erfolgt auch nicht ...

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