Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GmbH
GmbH: Pensionsrückstellung für eine mit 75 % beteiligte Gesellschafterin; auch Pensionszusagen, die nicht auf Leistungen aus einem Arbeits- oder Werkvertrag zurückzuführen sind, sind nicht von der Anwendung des § 14 Abs 7 EStG 1988 ausgeschlossen; Beurteilung der Fremdüblichkeit.
Erkenntnis: Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes.
Bei der Beschwerdeführerin wurde eine Betriebsprüfung betreffend die Jahre 1998 bis 2000 durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin im Prüfungszeitraum eine Pensionsrückstellung für die Gesellschafterin Andrea H. gebildet habe. Andrea H. sei im Prüfungszeitraum zu 75 % an der Beschwerdeführerin beteiligt gewesen und habe von dieser für die Erstellung des Rechnungswesens monatlich 5.000 Schilling erhalten. Zudem habe die Beschwerdeführerin Andrea H. für die Vermittlung von Geschäften ein umsatzabhängiges Entgelt gewährt. Andrea H. habe die für die Erstellung des Rechnungswesens erhaltenen Beträge in ihren Abgabenerklärungen als Einkünfte aus selbständiger Arbeit erfasst und das Vermittlungsentgelt unter den Einkünften aus Gewerbebetrieb ausgewiesen, zumal sie im Juni 199...