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Klage der OEG gegen einen ausgeschiedenen Gesellschafter auf Zahlung des auf ihn entfallenden Anteils am buchmäßigen Verlust
Art 7 Nr 15 der 4. EVHGB
1. Enthält der Gesellschaftsvertrag keine Regelung für die Zahlungspflicht des ausscheidenden Gesellschafters im Fall eines buchmäßigen Verlusts, so ist die OEG zur Geltendmachung des auf den ausgeschiedenen Gesellschafter entfallenden Anteils am Verlust aktivlegitimiert.
2. Eine Vereinbarung, dass der Vermögensstatus von dem mit der Erstellung des Jahresabschlusses betrauten Wirtschaftstreuhänder erstellt wird und die Gesellschafter auf eine Anfechtung von dessen Wertermittlung verzichten, kann vernünftigerweise nicht so verstanden werden, dass einem allenfalls benachteiligten Gesellschafter nicht das Recht zukommen sollte, die Richtigkeit einer solchen Wertermittlung mit der Behauptung in Zweifel zu ziehen, dass dem Wirtschaftsprüfer maßgebliche Informationen vorenthalten wurden.
(LGZ Graz 5 R 231/06m; BG Graz 25 C 2726/02a)
Der Beklagte war einer von drei Gesellschaftern der klagenden OEG. Nach dem Gesellschaftsvertrag hatte jeder Gesellschafter das Recht, die Gesellschaft zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zu kündigen. Den übrigen Gesellschaftern steht es frei, diese Anteile zu üb...