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GesRZ 6, Dezember 2008, Seite 365

Zum Prüfungsmaßstab bei der Prospektbilligung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) nach dem KMG

Martin Oppitz

Die FMA ist nach dem KMG für die „Billigung“ von Prospekten zuständig; hinsichtlich des anwendbaren Prüfungsmaßstabes findet sich im Gesetz der auslegungsbedürftige Hinweis auf die Kriterien der Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit; zur Frage, in welcher Intensität die FMA damit auch zur Überprüfung inhaltlicher Aussagen in Prospekten gehalten ist, fehlt eine ausdrückliche Regelung. Im vorliegenden Beitrag wird die gesetzlich vorgegebene „Prüfungsdichte“ auch unter Berücksichtigung EG-sekundärrechtlicher Überlegungen näher untersucht.

I. Der normative Befund

1. Rechtsentwicklung

Die Frage der Prüfung bzw Kontrolle von Prospekten ist traditionell – sowohl im österreichischen Recht als auch aufgrund EG-sekundärrechtlicher Vorgaben – durch ein System der „Zweispurigkeit“ gekennzeichnet. Diese ergibt sich aus dem Umstand gestaffelter Marktzugangsbarrieren, je nachdem, welches Marktsegment durch Emission bzw Angebot eines Wertpapiers in Anspruch genommen werden soll: Die allgemeinere Anknüpfung besteht im (öffentlichen) Angebot von Wertpapieren, also dem Vertrieb ohne zwingende (gleichzeitige oder nachträgliche) Beantragung einer Börsezulassung. Darüber hinaus besteht die Möglichkei...

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