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VAG-Novelle – Änderungen von Bewertungsvorschriften
Aufgrund der im Rechnungslegungsausschuss der Europäischen Kommission (ARC – Accounting Regulatory Committee) am beschlossenen Änderung internationaler Rechnungslegungsstandards nach IAS 39 und IFRS 7 reagierte der nationale Gesetzgeber und nahm entsprechende Änderungen bei den nationalen Bewertungsvorschriften durch eine Novellierung des VAG vor. Die Novelle wurde am in BGBl I 2008/138 verlautbart.
Die Änderungen betreffen drei Punkte:
Bewertungsvorschriften für Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (wie zB Anleihen).
Die Möglichkeit der Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzipes auch für Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen.
Bewertungserleichterungen durch eine Erweiterung der Anrechenbarkeit von stillen Reserven.
Die VAG-Novelle ist abrufbar unter: