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GesRZ 5, Oktober 2008, Seite 321

GmbH

GmbH: Haftung des Geschäftsführers; Geltendmachung der Haftung; wird auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen, so ist zuerst über die Berufung gegen den Haftungsbescheid zu entscheiden; das Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Verhaltens ist nicht Haftungsvoraussetzung; Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation des Haftenden.

§§ 9, 20, 80, 224 Abs 1 und § 248 BAO

§ 159 StGB

Erkenntnis: Abweisung der Beschwerde als unbegründet.

Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:

Der Beschwerdeführer macht geltend, er habe sowohl gegen die Abgabenbescheide der Gemeinschuldnerin als auch gegen den Haftungsbescheid Berufung erhoben. Bei Einhaltung der Verfahrensvorschriften der BAO hätte die belangte Behörde zunächst über den Grund der Haftung des Beschwerdeführers entscheiden müssen und erst hiernach die „inhaltliche Beanstandung“ des Beschwerdeführers behandeln dürfen. Durch die Vorgangsweise der belangten Behörde sei ihm eine „Rechtsmittellegitimation“ genommen worden.

Dieses Vorbringen zeigt keine Rechtswidrigkeit des Haftungsbescheides auf: Die in Abgabenvorschriften geregelten persönlichen Haftungen werden zufolge § 224 Abs 1 BAO durch Erlassung von Haftungsbescheiden geltend gemach...

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