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Kollisionskurator im Kontaktrechtsverfahren
iFamZ 2021/11
S. 20 § 188 Abs 2 ABGB
In einem Verfahren über das Kontaktrecht eines Mannes, der als biologischer Vater des Kindes in Betracht kommt, hat das Gericht in der Regel einen Kollisionskurator zu bestellen, sofern die Mutter des Kindes nicht darlegen kann, dass eine Interessenkollision im konkreten Fall auszuschließen ist.
Der Antragsteller begehrte mit Antrag vom die Einräumung von Kontakten zur Minderjährigen. Er komme als biologischer Vater in Frage. Die Mutter habe nach Beendigung der Beziehung zum Antragsteller geheiratet und behauptet, der Ehemann sei der Vater des Kindes. Das Wissen um ihre Abstammung sei für die weitere Entwicklung der Minderjährigen relevant. Sie habe ein Recht auf diese Kenntnis. Da der Antragsteller bislang keinen Kontakt zum Kind gehabt habe, sei er bereit, die Erstkontakte in begleiteter Form zeitlich befristet durchzuführen. Unter einem beantragte er die Einholung eines DNA-Gutachtens zum Nachweis der Vaterschaft.
Das Kind, vertreten durch die Mutter, sprach sich gegen den Antrag aus. Es stellte außer Streit, dass die Mutter mit dem Antragsteller bis Dezember 2013 eine intime Beziehung gehabt habe. Die Mutter sei mit dem rechtlichen Vater des Kindes ...