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Zur Niederlassungsfreiheit einer in einem Mitgliedstaat nach dessen Vorschriften wirksam gegründeten Gesellschaft in einem anderen Vertragsstaat
Art 43 und 48 EGV
1. Die Eintragung der Zweigniederlassung einer englischen Limited ist abzulehnen, wenn ihr Unternehmensgegenstand konzessionspflichtige Bankgeschäfte umfasst, ohne dass die Gesellschaft über eine entsprechende Zulassung verfügt.
2. Eine eidesstättige Erklärung des Geschäftsführers, dass die Zweigniederlassung tatsächlich keine derartigen Tätigkeiten ausüben werde, kann nicht Grundlage der Eintragung sein, wenn der Satzungsinhalt dem entgegensteht.
(OLG Graz 4 R 115/07z; LG Leoben 24 Fr 4665/06g)
Der Geschäftsführer und einzige Gesellschafter einer als Private Limited Company gegründeten und im Companies House in C., Großbritannien, registrierten Gesellschaft meldete die Errichtung einer inländischen Zweigniederlassung der Gesellschaft mit Sitz in einer steirischen Gemeinde an. Als deren Tätigkeit gab er „Unternehmensberatung für Sicherheitsdienstleistungen, strategische Entwicklungen und technische Lösungen“ an. Der Gründungsvertrag der Gesellschaft enthält in Pkt 3. (Zweck der Gesellschaft) allerdings ua den Bestimmungen des BWG unterliegende Tätigkeiten. Über eine Konzession der FMA für diese Tätigkeiten verfügt die Gesellschaft ebenso wenig ...