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GesRZ 5, Oktober 2008, Seite 292

Die Aufwertung nach § 124b Z 57 EStG iVm einer Einbringung von Minderheitsanteilen nach Art III UmgrStG

Reinhold Beiser

Die für die Steuerpflicht von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen maßgebliche Beteiligungsgrenze in § 31 EStG ist ab von „mehr als 10 %“ auf „zu mindestens einem Prozent“ herabgesetzt worden. Wer in den Jahren 1998, 1999 und 2000 „zu nicht mehr als 10 % beteiligt“ gewesen ist, kann nach § 124b Z 57 EStGan Stelle der Anschaffungskosten den gemeinen Wert der Anteile zum “ ansetzen. Diese Aufwertung spielt bei Anteilsveräußerungen heute noch eine große Rolle. Der vorliegende Beitrag widmet sich der speziellen Frage, wie verschiedene Bewertungsansätze im Falle einer Überlagerung einer Aufwertung nach § 124b Z 57 EStG mit einem Zuzug iSd § 31 Abs 3 EStG und einer Einbringung von Minderheitsanteilen nach Art III UmgrStG in den Jahren 1998, 1999 und 2000 zu kombinieren bzw zu entflechten sind.

I. Der Ausgangsfall

Eine natürliche Person hat 3 % am Stammkapital einer deutschen GmbH 1989 geerbt und seither in ihrem Privatvermögen gehalten. Sie ist am von Deutschland nach Österreich zugezogen.

Zum Einbringungsstichtag ist dieser Anteil nach Art III UmgrStG gleichzeitig mit den 97 % der anderen Gesellschafter als Mehrheitsbeteiligung (100 %) iSd § 12 Abs 2 Z 3 UmgrStG in eine österreichische Holding-GmbH eingebracht worden. An ...

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