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Mitwirkungspflicht des betreuenden Elternteils zur Erleichterung des Kontaktrechts bei großer Entfernung?
iFamZ 2021/10
Grundsätzlich kann der (primär) betreuende Elternteil, selbst wenn er finanziell dazu im Stande wäre, nicht verpflichtet werden, das Kind von seinem ständigen Aufenthaltsort im Ausland dem kontaktberechtigten Elternteil an einem bestimmten Ort im Inland zuzuführen; der Kontaktberechtigte hat vielmehr selbst das Kind von dessen ständigem Aufenthalt abzuholen und dorthin zurückzubringen. Besondere Umstände können aber Ausnahmen von diesem Grundsatz rechtfertigen.
Der achtjährige Sohn entstammt der Beziehung seiner unverheirateten Eltern. Er ist österreichischer und deutscher Staatsbürger und lebte von seiner Geburt bis Sommer 2018 in W. Die Eltern vereinbarten, dass ihnen die Obsorge gemeinsam zustehen solle, was pflegschaftsgerichtlich genehmigt wurde; eine Vereinbarung über die hauptsächliche Betreuung wurde nicht getroffen. Die Mutter übersiedelte mit dem Sohn Ende August/Anfang September 2018 – gegenüber dem Vater widerrechtlich – nach Deutschland, wo die beiden seither wohnen.
Das Erstgericht entzog dem Vater – dem Antrag der Mutter entsprechend – die Obsorge für den Sohn, sodass diese zukünftig der Mutter allein zustehe, regelte das Kontaktrecht des ...