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Deutschland: Umsetzung der Akquisitionsrichtlinie
Das Bundeskabinett hat am den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Akquisitionsrichtlinie (Richtlinie 2007/44/EG) beschlossen.
Gegenstand des Gesetzentwurfs ist die Regelung von Fällen, in denen eine natürliche oder juristische Person eine qualifizierte Beteiligung an einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, einem Lebens-, Schaden- oder Rückversicherungsunternehmen oder einem Wertpapierhandelsunternehmen erwirbt oder erhöht.
Ziel der Richtlinienumsetzung ist vor allem die Vereinheitlichung des Verfahrensablaufs. Folgende Kriterien werden ua für eine Eignungsprüfung festgeschrieben:
Anzeigepflicht des beabsichtigten Erwerbs oder der Veräußerung einer Beteiligung ab einem bestimmten Schwellenwert;
Regeln zur Beurteilung der Zuverlässigkeit des interessierten Erwerbers;
Erstellung einer Liste durch die Aufsichtsbehörde zur Benennung der vom Erwerber zu übermittelnden Informationen;
Zusammenarbeit der zuständigen Behörden im EWR bei der Beurteilung der Eignung eines interessierten Erwerbers, wenn es sich bei diesem um ein in einem anderen Mitgliedstaat oder Sektor zugelassenes beaufsichtigtes Unternehmen handelt;
Prüfung von Verdachtsmomenten bei Geldwäsche und Terrorismusfina...