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GesRZ 5, Oktober 2008, Seite 259

Empfehlung der EU-Kommission zur Beschränkung der Abschlussprüferhaftung

Die Europäische Kommission hat am eine Empfehlung zur Beschränkung der zivilrechtlichen Haftung von Abschlussprüfern abgegeben. Ziel ist die Förderung alternativer Prüfungsgesellschaften auf einem wettbewerbsorientierten Markt.

In der Empfehlung finden sich drei Methoden der Haftungsbeschränkung, wobei es den Mitgliedstaaten jedoch freisteht, auch andere, gleichwertige Verfahren vorzusehen. Folgende Grundsätze sollen die Mitgliedstaaten bei der Wahl einer Haftungsbeschränkung jedoch befolgen:

  • Die Haftungsbeschränkung soll nicht bei vorsätzlich pflichtwidrigem Handeln vorgesehen sein.

  • Die Haftungsbeschränkung soll gegenüber dem geprüften Unternehmen und gegenüber Dritten gelten.

  • Die Haftungsbeschränkung soll nicht das Recht des Geschädigten auf angemessene Entschädigung berühren.

Die Empfehlung ist im Internet abrufbar unter:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:162:0039:0040:DE:PDF

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