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GesRZ 5, Oktober 2008, Seite 259

Änderungen im Prime-Market-Regelwerk der Wiener Börse

Mit dem Ziel, die Transparenz und die Anlegerinformation im Premiumsegment der Wiener Börse zu erhöhen, wurde von der Wiener Börse das Prime-Market-Regelwerk geändert.

Durch die Änderungen (welche mit in Kraft getreten sind) werden alle Unternehmen des Prime Markets dazu verpflichtet, einen Corporate Governance Kodex einzuhalten. Unternehmen mit Sitz im Inland und Unternehmen, die dem Gesellschaftsrecht eines Nicht-EU- bzw eines Nicht-EWR-Mitgliedstaates unterliegen, müssen sich zum österreichischen Corporate Governance Kodex bekennen. Damit soll eine Verlässlichkeit der gesellschaftsrechtlichen Kontrollmechanismen sichergestellt werden. Weiters müssen nach der Änderung des Regelwerks Emittenten mit Sitz außerhalb Österreichs bestimmte gesellschaftsrechtliche Regelungen auf ihrer Website veröffentlichen. So müssen ua Regelungen in Bezug auf die Rückgewähr von Einlagen, die Gewinnbeteiligung von Aktionären, den Ausschluss des Bezugsrechts und den Erwerb eigener Aktien veröffentlicht werden (ob die Ausgabe von partly paid shares anzugeben ist, ist im Prime-Market-Regelwerk nicht ausdrücklich geregelt). Weiters muss, wenn der Emissionsprospekt nicht auf Deutsch erstellt wurde,...

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