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Vorschüsse bei Insolvenz des Unterhaltsschuldners
iFamZ 2021/9
Ist zum Zeitpunkt der Beschlussfassung erster Instanz über einen Vorschussantrag zwar bereits ein Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet worden, aber noch nicht absehbar, ob und in welchem Ausmaß es zu einer Restschuldbefreiung kommen wird, ist ein Vorschussversagungsgrund nach § 7 Abs 1 Z 1 UVG in der Regel zu verneinen.