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GesRZ 4, August 2008, Seite 225

Bestellung von Arbeitnehmern der Tochtergesellschaft zu Aufsichtsratsmitgliedern der Muttergesellschaft

Susanne Kalss

§ 86 Abs 2 Z 2 und § 90 Abs 1 AktG idF GesRÄG 2005

Das Verbot der Bestellung zum Aufsichtsratsmitglied der Muttergesellschaft gilt auch für Arbeitnehmer von Tochtergesellschaften.

(OLG Graz 4R 193/07w; LGZ Graz 47 Fr 2518/07m)

Die im Firmenbuch des Erstgerichts eingetragene AG ist Alleinaktionärin einer (Tochter-)AG, die ihrerseits Alleinaktionärin einer weiteren AG ist. Zwei Aufsichtsratsmitglieder der Muttergesellschaft sind zugleich auch Angestellte der Tochtergesellschaft und Prokuristen sowohl der Tochter- als auch der Enkelgesellschaft. Einer von ihnen ist Leiter des Controllings in der Tochter- und Enkelgesellschaft, der andere ist Leiter der Qualitätssicherung in diesen beiden Gesellschaften. In der außerordentlichen Hauptversammlung der Muttergesellschaft vom wurden beide (nach Ablauf ihrer Funktionsperiode) neuerlich zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt und im Firmenbuch eingetragen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Muttergesellschaft regte die amtswegige Löschung dieser Eintragung gem § 10 FBG mit der Begründung an, die Bestellung von Angestellten und Prokuristen der Tochtergesellschaft in den Aufsichtsrat der Muttergesellschaft verstoße geg...

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