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Löschung und Vollbeendigung einer KEG während des Prozesses
§ 2 ALöschG
1. Nach der Entscheidung des verstärkten Senats SZ 71/175 ist das Verfahren gegen eine (beklagte) Kapitalgesellschaft, die während des gegen sie anhängigen Verfahrens gelöscht wird, auf Begehren des Klägers fortzusetzen. Aus der Löschung der beklagten Gesellschaft während des Verfahrens kann die Vermutung der Vermögenslosigkeit nicht abgeleitet werden.
2. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der beklagten Partei um eine im Firmenbuch gelöschte KG handelt, deren (einziger) Komplementär und (einziger) Kommanditist natürliche Personen sind. Sie sind im Wege eines Parteiwechsels nicht in den Prozess einzubeziehen.
(OLG Wien 10 Ra 97/07v; ASG Wien 15 Cga 202/06v)
Die Beklagte ist eine KEG, ihre Gesellschafter sind natürliche Personen. Die Gesellschaft wurde nach Einbringung der vorliegenden Klage (und Bestellung eines Prozesskurators) im Firmenbuch gelöscht. Der Kläger beantragte, das Verfahren trotz der Löschung der Beklagten fortzuführen, weil deren Löschung und Vollbeendigung während eines aufrechten Prozesses erfolgt sei. Der Prozesskurator beantragte die Zurückweisung der Klage.
Das Erstgericht wies die Klage zurück.
Das Rekursgericht bestätigte diese...