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GesRZ 4, August 2008, Seite 189

Deutschland: MoMiG beschlossen!

Am hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Durch das neue Gesetz soll Gründern eine schnellere und unkompliziertere Gesellschaftsgründung ermöglicht werden. Dies vor allem durch Einführung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt; § 5a dGmbHG nF). Die UG haftungsbeschränkt soll jedoch nicht eine neue Rechtsform darstellen, die gleich der „normalen“ GmbH ausgestaltet ist, sondern sie soll die Gründung einer GmbH – welche entgegen dem bisherigen Entwurf weiterhin 25.000 Euro Stammkapital bedarf – erleichtern: Zwar kann die UG haftungsbeschränkt ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden, jedoch darf sie ihre Gewinne nicht voll ausschütten. So soll sie ihr Mindeststammkapital auf jenes der normalen GmbH ansparen. Das MoMiG sieht weiters die Einführung von Musterprotokollen vor, welche die GmbH-Gründung einfacher und kostengünstiger machen sollen. Auch die Eintragungszeiten beim Handelsregister werden durch das neue Gesetz verkürzt: Einer Einreichung von Genehmigungsurkunden bedarf es künftig nicht mehr und ua wird die Prüfung der Werthaltigkeit d...

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