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Deutschland: Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts
Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) beschlossen. Die wichtigsten Punkte des Gesetzesentwurfs im Einzelnen:
Einzelkaufleute, die bestimmte Schwellenwerte (500.000 Euro Umsatz und 50.000 Euro Gewinn pro Geschäftsjahr) nicht überschreiten, werden von der Verpflichtung zur Buchführung und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit.
Die Größenklassen, die darüber entscheiden, welche Informationspflichten ein Unternehmen treffen, werden angehoben. Die Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse in § 267 dHGB werden um 20 % erhöht. Als klein sind künftig solche Kapitalgesellschaften zu klassifizieren, die nicht mehr als rund 4,8 Mio Euro Bilanzsumme (bisher rund 4 Mio Euro), rund 9,8 Mio Euro Umsatzerlöse (bisher rund 8 Mio Euro) bzw 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt aufweisen. Von den Kriterien muss eine Kapitalgesellschaft mindestens zwei erfüllen, um als klein klassifiziert zu werden. Als mittelgroß sind künftig solche Kapitalgesellschaften zu klassifizieren, die nicht mehr als rund 19,2 Mio Euro Bilanzsumme (bisher rund 16 Mio Euro), rund 38,5 Mio Euro Umsatzerlöse (bisher rund 32 Mio Euro...