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GesRZ 4, August 2008, Seite 187

Umsetzung der Akquisitionsrichtlinie

Am ist der Entwurf des Bundesgesetzes zur Änderung des Bankwesengesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007, des Börsegesetzes, des Sparkassengesetzes, des Bundesfinanzierungsgesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des Betriebspensionsgesetzes und des Finanzkonglomerategesetzes zur Begutachtung versandt worden (205/ME BlgNR 23. GP). Der vorliegende Gesetzentwurf soll die Richtlinie 2007/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates (Nichtlebensversicherungsrichtlinie) sowie der Richtlinien 2002/83/EG (Lebensversicherungsrichtlinie), 2004/39/EG (MiFID), 2005/68/EG (Rückversicherungsrichtlinie) und 2006/48/EG (Bankenrichtlinie) in Bezug auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor (ABl L 247 vom , S 1 – „Akquisitionsrichtlinie“) umsetzen. Die Begutachtungsfrist endete am .

Der Gesetzentwurf enthält neue Regelungen betreffend das Erreichen, Über- oder Unterschreiten von Beteiligungsschwellen, das aufsichtsrechtliche Verfahren hinsichtlich Fristenlauf und beizubringender Informationen, Kriterien für die Beurteilung der Zulässigk...

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