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GesRZ 4, August 2008, Seite 185

Liebe Leserinnen und Leser!

Gegen Ende der heuer sprichwörtlichen „Sommerfrische“ dürfen wir Ihnen eine interessante Ausgabe der GesRZ präsentieren, die nicht nur bei Kaiserwetter spannende Lektüre verspricht.

Matthias Potyka und Martin Weber widmen sich dem „Prüfungsausschuss neu“ und damit dem wohl wichtigsten Detail des URÄG 2008. Die Änderungen reichen von der nunmehr verpflichtenden Mitwirkung eines Finanzexperten im Ausschuss über einen erweiterten Aufgabenbereich bis hin zu einem neuen Sammeltatbestand für die Befangenheit von Vorsitzenden.

Einen Schwerpunkt der vorliegenden Ausgabe bilden Beiträge zu gesellschaftsrechtlichen Informationsansprüchen. Hans-Georg Koppensteiner erörtert im Lichte der detaillierteren deutschen Rechtslage aktienrechtliche Auskunftsrechte – einerseits unter dem Blickwinkel des Unternehmensverbundes, andererseits im Hinblick auf die gebotene Gleichbehandlung der einzelnen Aktionäre. Eine Entscheidungsanmerkung von Gottfried Thiery zum Informationsanspruch in der GmbH im Judikaturteil rundet diesen praxisrelevanten „Dauerbrenner“ ab.

Das zentrale Erfordernis einer (EU- bzw EWR-)grenzüberschreitenden Verschmelzung ist die Erstellung eines Verschmelzungsplans. Petra Inwinkl beschäft...

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