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Unterhaltsvorschusshöhe bei Bezug der Waisenpension
iFamZ 2021/7
§ 231 ABGB; § 7 Abs 1 Z 1, 19 Abs 1 UVG
Lebt das Kind nach dem Tod seiner Mutter bei den Großeltern, besteht der Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber seinem Vater in der Differenz zwischen dem (adaptierten) Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG und dem Eigeneinkommen (hier: der Waisenpension) des Kindes.
S. 17 Der 2003 geborene M. lebt bei den mütterlichen Großeltern, denen auch die Obsorge zukommt. Die Mutter ist 2010 verstorben. Der Vater war von bis zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 480 € verpflichtet; seit beträgt die monatliche Unterhaltsverpflichtung 500 €. M. bezog im Dezember 2018 eine Waisenpension iHv rund 210 € netto und ab iHv rund 215 €.
Das Erstgericht setzte deshalb von Amts wegen die für den Monat Dezember 2018 gewährten monatlichen Unterhaltsvorschüsse von 480 € auf 380 € und die ab gewährten Vorschüsse von 500 € auf 400 € herab.
Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Bundes nicht Folge. Infolge Revisionsrekurses des Bundes hob der OGH die Beschlüsse der Vorinstanzen ersatzlos auf.
1. Vorauszuschicken ist, dass das Rekursgericht zutreffend die Beschwer des Bundes bejahte, weil es durch die rückwirkende Herabsetzung der Titelvorschüsse zu einer Beschränkung der Rücker...