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GesRZ 3, Juni 2008, Seite 123

Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

Am hat der Nationalrat den Gesetzesentwurf zum URÄG 2008 einstimmig angenommen. Zwei Wochen später, am , erfolgte die einstimmige Zustimmung durch den Bundesrat. Mit Inkrafttreten des URÄG 2008 am werden sich – wie bereits ausführlich berichtet (siehe GesRZ 2008, 55) – wesentliche Änderungen des Unternehmensrechts ergeben. Justizministerin Maria Berger hofft angesichts diverser internationaler Bilanzskandale, dass das URÄG 2008 vor allem dazu beiträgt, das Vertrauen in geprüfte Jahresabschlüsse zu erhöhen. Zusätzlich bringe das neue Gesetz mehr Transparenz für Aktionäre, da alle börsenotierten Gesellschaften fortan einmal jährlich einen Corporate-Governance-Bericht aufzustellen und zu veröffentlichen haben.

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