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Ausstattung nur bei Notwendigkeit einer Starthilfe
iFamZ 2021/4
Die Ansicht, dass finanziell gut situierte Eltern in jedem Fall eine Ausstattung zu leisten hätten, also auch dann, wenn das Kind (in Form von beträchtlichem Eigenvermögen) bereits versorgt ist und gar keinen Bedarf an einer Ausstattung hat, lässt sich mit § 1220 ABGB nicht in Einklang bringen.