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GesRZ 2, April 2008, Seite 93

Zum zeitlichen Anwendungsbereich der Werbevorschriften des KMG

Martin Oppitz

Seit Inkrafttreten des Kapitalmarktgesetzes (KMG) war die begriffliche Abgrenzung zwischen Werbung und öffentlichem Angebot, an welches sich die Prospektpflicht knüpft, durch Unschärfen gekennzeichnet, welche zu kontroversieller Diskussion Anlass gaben. Eine für die Praxis bedeutsame Frage stellt sich auch hinsichtlich des zeitlichen Anwendungsbereichs: Sind Werbemaßnahmen für Wertpapiere und Veranlagungen nach Abschluss eines öffentlichen Angebots von den verwaltungsstrafrechtlich sanktionierten Werbevorschriften des KMG erfasst? Der folgende Beitrag zeigt, dass aus dem Charakter des KMG als Regelwerk für den Primärmarkt auch zeitliche Beschränkungen für die dort statuierten Anforderungen an Werbemaßnahmen abzuleiten sind.

I. Einleitung

Das Kapitalmarktrecht möchte Anlegern angesichts bestehender Informationsungleichgewichte Mittel an die Hand geben, welche sie in die Lage versetzen, ihre Anlageentscheidungen auf informierter Grundlage zu treffen. Eine grundlegende Anforderung in diese Richtung enthält § 40 Abs 1 WAG, eine auf die Anlageberatungssituation zugeschnittene Norm, welche den in die Pflicht genommenen Rechtsträgern auferlegt, ihren Kunden in verständlicher Form angemessene Informationen zur Verfügung...

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