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GesRZ 2, April 2008, Seite 56

Vorschlag einer EU-Mediationsrichtlinie

Der Europäische Rat hat am den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen beschlossen (sog Mediationsrichtlinie). Nach der deutschen BJM Brigitte Zypries sollen durch die Richtlinie „bisherige Hemmnisse beseitigt werden und den Parteien einen Anreiz geschaffen werden, Lösungen durch Mediation statt durch kostspielige und langwierige grenzüberschreitende Gerichtsverfahren zu suchen. Damit leistet die Richtlinie einen wichtigen Beitrag zum Rechtsfrieden und zugleich zur Entlastung der Gerichte.“ Im weiteren Verlauf wird sich das Europäische Parlament mit der Richtlinie befassen. Mit einem Inkrafttreten der Richtlinie ist bis Mitte 2008 zu rechnen.

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