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Österreich in grenzüberschreitenden Steuerfragen kooperativ
Das BMF reagierte mittels Presseinformation vom auf Medienberichte, laut denen Österreich eine „Steueroase“ sei. Aus Sicht des Ministeriums sind Österreichs Regelungen iZm grenzüberschreitenden Steuerfragen transparent. Es existieren mit zahlreichen Staaten Abkommen über gegenseitige Amtshilfe. Wem Stiftungen zuzuordnen sind, ergibt sich aus dem für jedermann öffentlich einsehbaren Firmenbuch. Zudem entspricht die österreichische Praxis (die auf einem einstimmigen ECOFIN-Beschluss aus dem Jahr 2004 beruht), statt eines automatischen Informationsaustausches bei Zinserträgen von Personen mit Wohnsitz in einem anderen EU-Land eine Quellensteuer einzuheben und diese an das Wohnsitzland abzuführen, ganz klar den EU-Regeln. Außerdem wird Österreich auch nicht von der OECD als „Steueroase“ klassifiziert.