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GmbH
GmbH: Beurteilung von Entnahmen des Alleingesellschafter-Geschäftsführers aus dem Gesellschaftsvermögen als verdeckte (Gewinn-)Ausschüttungen; an die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern sind ebenso strenge Maßstäbe anzulegen wie an die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen; Fremdvergleich ist eine Tatfrage; ein steuerlich anzuerkennender Vorteilsausgleich schließt die Annahme einer verdeckten Ausschüttung aus; Behandlungen für Aufwendungen für Fremdkapital.
Erkenntnis: Teilaufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften.
Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:
Im vorliegenden Beschwerdefall geht es zunächst darum, ob die auf dem von der Beschwerdeführerin für Mag. B. geführten Verrechnungskonto verbuchten Entnahmen (bzw die sich zu Gunsten der Beschwerdeführerin jährlich ergebenden Salden) verdeckte Ausschüttungen sind. Des Weiteren ist strittig, ob Aufwendungen der Beschwerdeführerin für Zinsen und sonstige Bankspesen gewinnmindernd als Betriebsausgaben geltend gemacht oder ob sie als den Entnahmen des Mag. B. ...