Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 1, Februar 2008, Seite 6

Die Löschung der Selbstzweckstiftung im Spannungsfeld von materiellem Recht, Rechtssicherheit und Verfahrensrecht

Georg E. Kodek

Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob das Firmenbuchgericht eine Privatstiftung wegen Verstoßes gegen das Verbot der Selbstzweckstiftung löschen oder auflösen kann.

I. Einleitung und Problemstellung

Eine Privatstiftung, die keinen anderen Zweck verfolgt als die Erhaltung der eigenen Existenz und des angesammelten Vermögens, also die bloße Thesaurierung, wird von der hA für unzulässig gehalten, wobei freilich die Einschätzungen, wann eine derartige Selbstzweckstiftung vorliegt, durchaus divergieren. In neuerer Zeit hat Ch. Nowotny gegen diese Auffassung grundsätzliche Einwände erhoben. Ich möchte diese Frage hier bewusst ausklammern und mich auf die Rechtsfolgenseite beschränken. Sofern man mit der hA die Selbstzweckstiftung für unzulässig hält, bedarf es keiner weiteren Ausführungen, dass das Firmenbuchgericht sie nicht eintragen darf. Was aber, wenn die Eintragung bereits erfolgt ist? Kann dann das Firmenbuchgericht wegen Unzulässigkeit ihres Zwecks nachträglich die Löschung anordnen? In diese Richtung könnte § 10 Abs 2 FBG weisen, der die Löschung unzulässiger Eintragungen vorsieht. Außerdem kennt § 35 Abs 3 PSG unter bestimmten Voraussetzungen eine Auflösung der Privatstiftung durch das Gericht. Da...

Daten werden geladen...