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GesRZ 6, Dezember 2007, Seite 391

Rechtspolitisches zum Pflichtangebot – eine Würdigung des ÜbRÄG 2006

Martin Winner

Eine Würdigung der großen Novelle des Übernahmegesetzes durch das ÜbRÄG 2006 im Rahmen eines Festvortrags für Herrn Univ.-Prof. Dr. Peter Doralt hier im BMJ ist schwer. Einerseits ist bekannt, dass Prof. Doralt die Neuregelung zumindest in ihren Kernpunkten strikt abgelehnt hat; letztlich stellt sie in zentralen Bereichen das Konzept des von ihm maßgeblich betriebenen Übernahmegesetzes in Frage. Andererseits gehört das ÜbG zur Kompetenz des BMJ, in dem dieser Vortrag auch stattfindet; die Novelle wurde hier vorbereitet, wenn auch manche grundlegende Entscheidung von anderen getroffen wurde. Diesem Dilemma kann man nur entgehen, indem man sich um eine möglichst maßvolle Kritik bemüht. Das fällt im Rückblick nahezu zwei Jahre nach der heiklen Phase des Gesetzgebungsprozesses ohnehin leichter.

I. Die Rechtslage bis 2006

Bis zum ÜbRÄG 2006 war das ÜbG bekanntlich durch einen materiellen Kontrollbegriff geprägt. Wer eine kontrollierende Beteiligung erlangt hatte, musste allen anderen Beteiligungspapierinhabern, also insb den Aktionären, ein Angebot auf Erwerb dieser Wertpapiere unterbreiten (§ 22 Abs 1 ÜbG aF). Die kontrollierende Beteiligung war in § 22 Abs 2 ÜbG aF als Beteiligung definiert, die es ermöglichte, einen beherrschenden Einfluss auf die Ziel...

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