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Corporate Governance – Beratung durch Aufsichtsratsmitglieder
Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob und inwieweit nach deutschem und österreichischem Aktienrecht eine vertraglich vereinbarte und gesondert honorierte Beratung des Vorstands durch Aufsichtsratsmitglieder zulässig ist.
I. Vorbemerkung
Den angestellten Überlegungen liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
In einer Aufsichtsratssitzung einer in Deutschland domizilierenden AG trägt der Vorstand in seinem mündlichen Bericht über die Geschäftslage vor, dass das Unternehmen eine Mehrheitsbeteiligung an dem Unternehmen Flora erwerben werde. Das Produktspektrum werde mit diesem Erwerb sachgerecht abgerundet. Der Kaufpreis in Höhe von etwa 70 % des eigenen Grundkapitals könne durch einen bereits zugesagten Bankkredit finanziert werden.
Zwei Aufsichtsratsmitglieder äußern sich zur Erwerbsabsicht des Vorstands. Beide sind skeptisch und tragen eine Fülle von Bedenken gegen den Erwerb vor. Der Vorstand verbittet sich die negativen Stellungnahmen, er habe im Übrigen die Aufsichtsratsmitglieder nicht um ihre Meinung gefragt, sondern nur über seine Tätigkeit berichtet. Er bleibe bei seinem Vorhaben.
Daraufhin beschließt der Aufsichtsrat, den Erwerb von seiner Zustimmung abhängig zu machen. Der Vo...