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Zurückweisung einer mittels E-Mail eingebrachten Berufung
Der UFS Wien hat in seiner Entscheidung vom , RV/1003-W/07, zur Frage Stellung genommen, ob Berufungen, die mittels E-Mail eingebracht werden, zulässig sind oder nicht: Mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage ist ein mittels E-Mail eingebrachtes Rechtsmittel unzulässig und daher zurückzuweisen. Da eine derartige Eingabe nicht rechtswirksam erbracht wurde, liegt auch kein durch ein Mängelbehebungsverfahren behebbares Formgebrechen vor.