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Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers
Der Geschäftsführung einer GmbH können Weisungen erteilt werden. Weisungen können aber nur durch Gesellschafterbeschluss erteilt werden (§ 20 Abs 1 GmbHG); einzelnen Gesellschaftern kommt nach dem GmbHG ein Weisungsrecht nicht zu (vgl Reich-Rohrwig, GmbH-Recht2 I, Rz 2/256 mwN). Es mag zutreffen, dass die Gesellschafter einer GmbH außerhalb einer Generalversammlung und ohne schriftliche Abstimmung Gesellschafterbeschlüsse formlos fassen können, wenn sämtliche Gesellschafter in ihrem Willen übereinstimmen (vgl Gellis/Feil, Kommentar zum GmbH-Gesetz6, § 34 Rz 6). Ein nur von einzelnen Gesellschaftern ohne Einberufung und Abhaltung einer Generalversammlung oder im Umlauf gefasster Beschluss erzeugt jedoch keine Rechtswirkungen ().