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Übernahmerechtliche Folgen einer Änderung der Stiftungserklärung und von Verschiebungen bei Stifterrechten
Privatstiftungen können in unterschiedlichen Fallkonstellationen an Sachverhalten beteiligt sein, die übernahmerechtlich von Relevanz sind. Die praktisch häufigsten Fälle sind die, in denen eine Privatstiftung eine unmittelbare oder mittelbare kontrollierende Beteiligung an einer Zielgesellschaft erlangt oder verliert. Weniger Beachtung fand bisher der Umstand, dass bereits die bloße Änderung der Stiftungserklärung und Verschiebungen bei den Stifterrechten übernahmerechtliche Folgen (bis hin zu einem Pflichtangebot) nach sich ziehen können.
I. Allgemeines
1. Gesetzliche Grundlagen
Das Übernahmegesetz (ÜbG) regelt öffentliche Angebote zum Erwerb von Beteiligungspapieren, die von einer AG mit Sitz im Inland ausgegeben wurden und an einer österreichischen Börse zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind (siehe § 2 ÜbG). Geregelte Märkte iS dieser Vorschrift sind in Österreich der Amtliche Handel sowie der Geregelte Freiverkehr der Wiener Börse. Die hier interessierenden Bestimmungen über die Kontrollerlangung und deren Rechtsfolgen finden darüber hinaus auch dann Anwendung, wenn die von einer inländischen AG ausgegebenen Beteiligungspapiere zwar nicht in Österreich, aber in einem anderen EU- bzw EWR-S...