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IRZ 4, April 2021, Seite 149

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG-E)

Ausgewählte Konsequenzen für Abschlussprüfung und Corporate Governance

Christian Zwirner und Corinna Boecker

Am hat die deutsche Bundesregierung den Entwurf zu einem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG-E) vorgelegt. Hintergrund der neuen geplanten gesetzlichen Regelungen ist der sog. „Wirecard-Skandal“. In diesem Zusammenhang hatte die Bundesregierung schon im Sommer 2020 rasches Handeln angekündigt, um das verloren gegangene Vertrauen am Kapitalmarkt bzw. bei den dortigen Akteuren und auch in der Öffentlichkeit wiederherzustellen. So sollen mit dem FISG-E zur Sicherstellung der Richtigkeit der Rechnungslegungsunterlagen von Unternehmen u.a. die Bilanzkontrolle gestärkt und die Abschlussprüfung weiter reguliert werden; darüber hinaus sollen bspw. auch die Aufsichtsstrukturen sowie die Befugnisse der BaFin verändert werden. Ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfs ist die weitere Stärkung der Abschlussprüferunabhängigkeit mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige Abschlussprüfung sicherzustellen und das Vertrauen in Bestätigungsvermerke als Basis für Entscheidungen von Finanzmarktakteuren noch zu erhöhen. Auch die Qualität der Unternehmensführung und -überwachung soll weiter gesteigert werden. Nachfolgend stellen die Autoren ...

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