zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 5, Oktober 2007, Seite 288

Verschmelzung durch Aufnahme in eine SE

Eine Verschmelzung durch Aufnahme in eine SE nach Art 17 SE-VO stellt eine Gesamtrechtsnachfolge dar, die jener nach § 225a Abs 3 AktG entspricht. Wird eine Kapitalgesellschaft, die Kommanditistin einer Personengesellschaft ist, in eine andere Kapitalgesellschaft (insb in eine SE) hineinverschmolzen, so ist § 177 HGB (UGB) entsprechend anzuwenden. Mangels abweichender Vereinbarung wird daher die KG mit dem Rechtsnachfolger fortgesetzt (, GesRZ 2007, 341 [Hochedlinger]).

Daten werden geladen...