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GesRZ 4, August 2007, Seite 278

Kapitalgesellschaft; Merkmale einer verdeckten Ausschüttung

Kapitalgesellschaft; Merkmale einer verdeckten Ausschüttung: Zuwendung von Vermögensvorteilen durch die Gesellschaft an den Gesellschafter, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind und die ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben; Fremdvergleich; Beurteilung eines Forderungsverzichtes; Vorteilsausgleich.

§ 27 Abs 1 Z 1 lit a und § 93 Abs 2 Z 1 lit a EStG 1988

Erkenntnis: Abweisung der Beschwerde als unbegründet.

Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:

Gem § 27 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988 sind Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteilen an GmbHs Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit sie nicht zu den Einkünften iSd § 2 Abs 3 Z 1 bis 4 leg cit gehören. Gem § 93 Abs 1 EStG wird die Einkommensteuer bei inländischen Kapitalerträgen (Abs 2) sowie bei im Inland bezogenen Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren (Abs 3) durch Abzug vom Kapitalertrag erhoben (Kapitalertragsteuer).

§ 93 Abs 2 EStG 1988 lautet weiters auszugsweise:

Inländische Kapitalerträge liegen vor, wenn der Schuldner der Kapitalerträge Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat oder Zweigstelle im Inland eines Kreditinstituts ist und es sich um fo...

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