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GesRZ 4, August 2007, Seite 263

Formpflicht bei Veräußerung des Geschäftsanteils einer GmbH durch den Masseverwalter

Michael Enzinger

§ 76 Abs 2 GmbHG

§ 117 KO

Die außergerichtliche Veräußerung des Geschäftsanteils einer GmbH durch den Masseverwalter des Gesellschafters bedarf eines Notariatsaktes, wenn sie nicht der Genehmigungspflicht nach § 117 KO durch Konkursgericht und Gläubigerausschuss unterliegt.

(OLG Wien 28 R 35/06g; LG Krems 10 Fr 2972/05v)

Über das Vermögen eines von insgesamt vier Gesellschaftern einer GmbH wurde 1999 der Konkurs eröffnet. Eine Bekanntmachung, dass dem Masseverwalter ein Gläubigerausschuss beigeordnet worden wäre, enthält die Insolvenzdatei nicht. Das Konkursgericht bewilligte die sofortige Schließung des Unternehmens. Es bestellte mit Beschluss vom einen Rechtsanwalt zum Masseverwalterstellvertreter, hob mit Beschluss vom den Konkurs nach der Schlussverteilung auf und bestätigte am die Rechtskraft der Konkursaufhebung.

Der Geschäftsführer der GmbH meldete am eine Änderung bei den Gesellschaftern zur Eintragung ins Firmenbuch an. Der Masseverwalter habe mit Abtretungsvertrag vom die „Stammeinlage” des in Konkurs verfallenen Gesellschafters an eine Mitgesellschafterin abgetreten. Das Konkursgericht habe den Abtretungsvertrag mi...

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