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iFamZ 1, Februar 2021, Seite 7

VfGH hebt Verbot der Hilfeleistung zum Selbstmord mit 1. 1. 2022 auf

iFamZ 2021/2

§§ 77, 78 StGB; Art 7 B-VG; Art 2, 8 EMRK

Der VfGH hat auf Antrag mehrerer Betroffener, darunter zweier Schwerkranker (der Erst- und Drittantragssteller), jene (im Folgenden durchgestrichene) Wortfolge in § 78 StGB aufgehoben, die die Hilfeleistung zum Selbstmord unter Strafe stellt:

„Mitwirkung am Selbstmord

Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“

Der Antrag auf Aufhebung des § 77 StGB (Tötung auf Verlangen) wurde zurückgewiesen.

(…) A. Zur Zulässigkeit

1. Gem Art 140 Abs 1 Z 1 lit c B-VG erkennt der VfGH über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen auf Antrag einer Person, die unmittelbar durch diese Verfassungswidrigkeit in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet, wenn das Gesetz ohne Fällung einer gerichtlichen Entscheidung oder ohne Erlassung eines Bescheids für diese Person wirksam geworden ist.

Voraussetzung der Antragslegitimation gem Art 140 Abs 1 Z 1 lit c B-VG ist einerseits, dass der Antragsteller behauptet, unmittelbar durch das angefochtene Gesetz – im Hinblick auf dessen Verfassungswidrigkeit – in seinen Rechten verletzt worden zu sein, dann aber auch, dass das Gesetz für den Antragsteller tatsächlich, und zwar ohne Fällung e...

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