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Die Verschmelzungs-SE im Spannungsfeld zwischen Übernahmerecht und Umwandlungsrecht – ein Problemaufriss aus deutscher und österreichischer Sicht
Bereits am trat die SE-VO begleitet von einer RL über die Beteiligung der Arbeitnehmer in Kraft. Zeitgleich trat in Österreich in Ergänzung der VO das SEG in Kraft, etwas später auch das deutsche SEEG. Seither steht Unternehmen in der Europäischen Gemeinschaft die Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea – SE) zur Verfügung. Während in den Anfängen von dieser neuen Möglichkeit eher zurückhaltend Gebrauch gemacht wurde, haben sich nunmehr zahlreiche und namhafte Unternehmen in eine SE umgewandelt. Zu den bekanntesten zählen etwa die Allianz SE oder die Strabag Bauholding SE. Weitere Unternehmen sind im Begriff, ihre Konzernstruktur in eine SE umzustrukturieren. Im Zeichen grenzüberschreitender Mobilität und Flexibilität sowie einheitlicher Corporate Governance spielt die Gründung einer SE durch Verschmelzung eine herausragende Rolle. Wie allgemein bei Umwandlungen können auch bei der Verschmelzungs-SE Konflikte im Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten entstehen. Dieser Beitrag setzt sich mit den Problemen im Verhältnis zum Übernahmerecht auseinander.
I. Problemstellung
Nach dem Erwägungsgrund 12 der SE-VO gelten die nationalen wertpapier(handels)rechtl...