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GesRZ 4, August 2007, Seite 233

Grundrecht auf Datenschutz bei Verschmelzung und Spaltung

Christian Feltl und Max W. Mosing

Verschmelzungen und Spaltungen von Unternehmen berühren in den meisten Fällen auch personenbezogene Daten: Gesellschaftsvermögen und daran anknüpfende Datenbestände werden auf andere Rechtsträger im Wege der partiellen oder vollständigen Gesamtrechtsnachfolge übertragen. Betroffen sind neben den Daten der Gesellschaft auch Daten von Zulieferern, Abnehmern und nicht zuletzt von eigenen Arbeitnehmern. Steht das Datenschutzrecht der umfassenden Datenverwendung vor und im Zuge der Durchführung der Umstrukturierung entgegen?

I. Einleitung

Umstrukturierungsvorgänge wie Verschmelzungen und Spaltungen stehen im heutigen Wirtschaftsleben beinahe schon an der Tagesordnung, wobei in vielen Fällen – insb bei börsenotierten Gesellschaften – beachtliche Geldbeträge im Spiel sind. Kein Wunder also, dass die einschlägigen Ratgeber in der juristischen Literatur immer breiteren Raum einnehmen. Weitgehend unbeachtet blieben bislang die dabei auftretenden datenschutzrechtlichen Fragen, obschon bei Umstrukturierungsvorgängen bereits im Vorfeld ein intensiver Daten- bzw Informationsfluss zwischen den beteiligten Unternehmen und Personen stattfindet. Weitergegeben werden insb 1.) Unternehmens-, Finanz- und...

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