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GesRZ 3, Juni 2007, Seite 214

Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit: Die Wahl des Bescheidadressaten (Normadressaten) ist wesentlicher Bescheidbestandteil; nach Beendigung der Gemeinschaft hat der Feststellungsbescheid an diejenigen zu ergehen, die am Gegenstand der Feststellung beteiligt waren; Unternehmer iSd UStG kann auch eine Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB eine GesBR) sein; ein an eine nicht mehr existente Gemeinschaft gerichteter Bescheid kann keine Rechtswirkungen entfalten.

§§ 188, 199 BAO

§ 1 Abs 1 Z 1 und § 19 Abs 1 UStG 1994

, 0330

Beschluss: Zurückweisung der Beschwerde.

Die Behörde richtete einen Feststellungsbescheid an eine nicht mehr existente Hausgemeinschaft; dagegen erhoben die beiden ehemaligen Mitglieder der Hausgemeinschaft Beschwerde.

Aus der Begründung des VwGH:

In den Beschwerden wird gleich lautend dargelegt, die belangte Behörde habe den angefochtenen Bescheid an die Hausgemeinschaft Ing. A und MJ gerichtet. Ein Anhaltspunkt für die Auffassung der belangten Behörde, dass bei Bescheiderlassung am die Hausgemeinschaft noch bestanden habe, sei nicht erkennbar. Vielmehr habe auch die belangte Behörde festgestellt, dass die die G...

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