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GesRZ 3, Juni 2007, Seite 211

Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit: Adressierung eines Feststellungsbescheides; kein Gebot der verfahrensrechtlichen „Gleichbehandlung“.

§§ 188, 191 Abs 1 und 3 BAO

Erkenntnis: Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes.

S. 212Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:

1. Bescheidadressat:

Gem § 191 Abs 1 lit c BAO ergeht der Feststellungsbescheid „in den Fällen des § 188: an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind“.

§ 191 Abs 3 BAO lautet:

Einheitliche Feststellungsbescheide wirken gegen alle,

a) ...

b) denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen (§ 188);

c) denen Anteile, Genussscheine oder Partizipationsscheine gehören (§ 189).

Im Beschwerdefall ist sowohl der erstinstanzliche Feststellungsbescheid iSd § 188 BAO als auch der angefochtene Bescheid (Berufungsentscheidung) an die mit „GL und Mitbesitzer“ bezeichnete Personengemeinschaft ergangen, deren Mitgliedern gemeinschaftliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet werden. Entgegen dem Beschwerdevorbringen wird mit dem Umstand, dass die Bescheide an die Vermietungsgemeinschaft geri...

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