Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesellschafts- und insolvenzrechtliche Grundlagen einer notwendigen Streitgenossenschaft – verschlungene Wege zu einer partiellen europäischen Rechtsvereinheitlichung
Das Gesellschafts- und Insolvenzrecht verlangt bei grenzüberschreitenden Sachverhalten nach einer gewissen Kompatibilität der für die Verschmelzung oder gemeinsame Verwertung maßgeblichen nationalen Rechtsordnungen oder jedenfalls nach einer homogenen, weitgehend auf das Europarecht ausgerichteten Interpretation. Überdies spielen einheitliche Rechtsgrundlagen bei der Behandlung von Personenmehrheiten, so sie einen gemeinsamen Vertreter haben, der sich womöglich noch um einen einheitlichen Deckungsfonds für Gläubiger und Aktionäre der etwa von der Fusion und Insolvenz betroffenen Gesellschaften zu kümmern hat, eine besondere Rolle. Daraus resultiert die Frage, inwieweit Gesellschafter und Gläubiger einer Gesellschaft, zumal im Konkurs oder bei einer grenzüberschreitenden Fusion, systemimmanent als notwendige Streitgenossenschaften zu behandeln sind.
I. Einleitung
Gerade das Gesellschafts- und Insolvenzrecht betrifft in typischer Weise eine Vielzahl von Parteien, wobei ein einheitlicher Rechtsgrund obwalten kann, der auch im Umweg über eine notwendige Streitgenossenschaft oder doch einen Sachzusammenhang nach Art 6 EuGVVO nach einer einheitlichen Vertretung oder doch untereinander abge...