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GesRZ 3, Juni 2007, Seite 150

Deutschland: Zweites Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes

Am ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes vom in Kraft getreten (BGBl 2007 Teil I Nr 15, S 542). Durch das Gesetz wird die Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten in deutsches Recht umgesetzt. Durch die Einfügung von Vorschriften über grenzüberschreitende Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften in das deutsche UmwG sollen Kapitalgesellschaften künftig leichter über die Grenzen hinweg mit anderen Unternehmen aus der Europäischen Union fusionieren können. So soll eine deutsche GmbH bspw in Zukunft problemlos mit einer französischen Société à responsabilité limitée (S.a.r.l.) oder einer britischen Private Company Limited by Shares (Ltd.) verschmelzen können.

Das Gesetz ist abrufbar unter:

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s0542.pdf

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