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GesRZ 3, Juni 2007, Seite 150

Blick über die Grenze: Deutschland – GmbH-Rechtsnovelle

Das deutsche Bundeskabinett hat am den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Dieses soll in der ersten Hälfte 2008 in Kraft treten. Ziel des Gesetzesentwurfes ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Laut der deutschen BMJ Brigitte Zypries gibt das neue GmbH-Recht Gründern und Investoren den nötigen rechtlichen Rahmen, um ihre unternehmerischen Ideen schnell und unkompliziert in die Tat umzusetzen. Zu den Schwerpunkten des Gesetzesentwurfs zählt die Beschleunigung von Unternehmensgründungen durch Erleichterung der Kapitalaufbringung und Übertragung von Geschäftsanteilen. So soll das Mindeststammkapital der GmbH von bisher 25.000 Euro auf 10.000 Euro herabgesetzt werden, Geschäftsanteile müssen nur noch auf einen Betrag von mindestens einem Euro lauten. Weiters soll die Attraktivität der GmbH als Rechtsform erhöht werden und Missbrauchsfälle iZm der Rechtsform der GmbH durch verschiedene Maßnahmen bekämpft werden.

Der Gesetzesentwurf ist abrufbar unter:

http://www.bmj.de/files/-/2109/RegE%20MoMiG.pdf

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